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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Abgabe von Speisen und Getränken - AKTUALISIERT 01/2024

Bei der Abgabe von Speisen und Getränken ist die Frage nach der Anwendung des zutreffenden Steuersatzes – voller Steuersatz oder ermäßigter Steuersatz – ein Dauerbrenner. Im Kern geht es um eine Problematik, die für in der Gastronomie tätigen Unternehmern zu den wesentlichen steuerlichen Fragen ihres Berufs gehört, denn die Kalkulation der Preise ist unmittelbar von dieser Frage abhängig.

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Mandanten-Information zum Jahresende 2023

Im Zentrum dieser Mandanten-Information stehen mehrere große Gesetzesvorhaben. Von steuerlicher Seite gibt es hier einige Lichtblicke, wie das geplante Wachstumschancengesetz und das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Ein weiteres großes Thema sind die detaillierten Klarstellungen der Finanzverwaltung zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen. Wiederkehrende Dauerbrenner sind Themen, die mit der Einkommensteuer und den Werbungskosten zusammenhängen, also etwa Mobilität, Homeoffice, Arbeitszimmer etc.

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Merkblatt für Mandanten: MoPeG - Die Neuerungen im Personengesellschaftsrecht ab 2024

Neben der GmbH erfreuen sich auch Personengesellschaften großer Beliebtheit bei Gründern und unternehmerischen Kooperationen. Im Zentrum einer umfassenden Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts steht die GbR, die an Bedeutung gewinnen wird. Auch bei den Handelsgesellschaften wie der oHG und der KG gibt es durch das MoPeG einige Änderungen. Vorbehaltlich berufsrechtlicher Regelungen können sich mit der Reform zudem Freiberufler in einer Personenhandelsgesellschaft organisieren.

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Merkblatt für Mandanten: Das beruflich oder betrieblich genutzte Arbeitszimmer - AKTUALISIERT 10/23

Das Arbeiten von zu Hause aus („Homeoffice“) wird immer beliebter und einfacher. Moderne Kommunikationstechniken machen es Arbeitnehmern und Selbständigen möglich, auch in ihrer privaten Wohnung jederzeit erreichbar zu sein. Wird eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt, können die dadurch entstehenden Kosten allerdings nicht in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

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Merkblatt für Mandanten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Aufwendungen für legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden werden vom Staat mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gefördert. Wer Putzfrau, Handwerker & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf einen Teil der gezahlten Arbeitskosten von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen.

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