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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Private Veräußerungsgeschäfte

Sie müssen nicht unbedingt Unternehmer oder Handelsgewerbetreibender sein, damit das Finanzamt Steuern verlangen kann, wenn Sie etwas verkaufen. Speziell für Privatpersonen sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) vor, dass auf bestimmte Veräußerungsgeschäfte Steuern zu zahlen sind.

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Merkblatt für Mandanten: Homeoffice - AKTUALISIERT 10/23

Sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerseitig wirft die neue Homeoffice-Verordnung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) viele Fragen auf. Unsere Mandanten-Information soll Ihnen daher eine Orientierung bieten und darüber hinaus kritische Fragen klären, die bei der Umsetzung der Verordnung auftreten können.

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Merkblatt für Mandanten: Jobticket und Deutschlandticket: Steuerliche Aspekte

Das Steuerrecht fördert die berufliche Mobilität mit dem ÖPNV durch verschiedene Maßnahmen. Hier ist insbesondere das sogenannte Jobticket zu nennen, das unter bestimmten Umständen steuer- und sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber gewährt werden kann. Seit dem 01.05.2023 ist außerdem mit dem sogenannten Deutschlandticket, das für 49 € monatlich die Nutzung des öffentlichen Linienverkehrs ermöglicht, eine neue attraktive Möglichkeit der steuerlichen Mobilitätsförderung eingeführt worden.

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Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2022 verschiedene Maßnahmen in die Wege geleitet. Für diese Corona-Hilfen ist nun die Schlussabrechnung fällig. Sie ist notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und den Leistungen, die dem Antragssteller tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Die Abgabefrist endete ursprünglich zum 30.06.2023, wurde aber aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens bis zum 31.08.2023 verlängert. Falls erforderlich, kann auch eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

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Merkblatt für Mandanten: Meldepflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze

Durch elektronische Marktplätze ist es für die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sehr einfach geworden, auch grenzüberschreitend Kundenkreise zu erschließen und ihren Absatz zu fördern. Allerdings stehen diese Plattformen aus steuerlicher Sicht auch in der Kritik, da fehlende Transparenz es für die Anbieter und Händler vergleichsweise einfach macht, steuerliche Pflichten zu vernachlässigen. Ende 2022 wurde daher das Plattformen-Steuertransparenzgesetz beschlossen, das steuerliche Meldepflichten für die Betreiber von digitalen Plattformen vorsieht.

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