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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen sind zwar jetzt schon zulässig, setzen jedoch noch das Einverständnis des Rechnungsempfängers voraus. Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise Pflicht für Rechnungen an inländische Unternehmens- Kunden (Business-to-Business, „B2B“).

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Merkblatt für Mandanten: Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung

Bei der Umsatzsteuer bietet die sogenannte Kleinunternehmerregelung eine Möglichkeit der Vereinfachung. Werden bestimmte Umsatzschwellen nicht überschritten, ermöglicht diese fast die komplette Befreiung von umsatzsteuerlichen Pflichten. Es darf in den Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen werden. Allerdings wird dann die Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmen auch nicht mehr vom Finanzamt erstattet.

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Merkblatt für Mandanten: Besteuerung der Rentner und Pensionäre - AKTUALISIERT 05/24

Auch Rentner und Pensionäre sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihre Einkünfte die Freibeträge übersteigen. Häufig wird der Grundfreibetrag beim Zusammentreffen mit anderen Einkünften, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Betriebsrenten oder aus Kapitalvermögen überschritten.

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Merkblatt für Mandanten: Anforderungen an eine Rechnung - AKTUALISIERT 04/24

Der Vorsteuerabzug gelingt dem Leistungsempfänger nur dann, wenn die Rechnung, die ihm der Lieferant oder Handwerker ausstellt, alle im Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben – vollständig und richtig – enthält. Dieses Merkblatt trägt deshalb alle wichtigen Informationen zusammen, um Sie bei Ihrer Rechnungserstellung und -kontrolle zu unterstützen.

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Merkblatt für Mandanten: Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen - AKTUALISIERT 04/24

Bei der Gewinnermittlung sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei bestimmten Aufwendungen, welche betrieblich oder beruflich veranlasst sind – hierzu gehören Geschenke an Geschäftsfreunde und Bewirtungsaufwendungen –, hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Abzugsbeschränkung festgelegt. In wieweit Sie derartige Aufwendungen steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen können, erfahren Sie in diesem Merkblatt.

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